Der von der Open as App GmbH („OaA“) angebotene Service („Service“) ist ein cloud-basierter Instant-App-Creator, der es dem Nutzer ermöglicht, aus Kalkulationen, Listen und Formularen oder bestimmten anderen Inhalten („Nutzer-Inhalte“) eigene Apps für Endgeräte zu erstellen. Diese Apps kann der Nutzer mit Dritten teilen (z.B. im Team, mit Kunden oder mit Partnern) und während der Laufzeit dieser Vereinbarung nutzen. Der Service kann über die Webseite www.openasapp.com der OaA als Web-Applikation oder über Desktop-Applikationen und entsprechende mobile Applikationen genutzt werden. Sämtliche Daten werden in der Cloud von OaA verarbeitet und gespeichert und können so von unterschiedlichen Endgeräten abgerufen werden. Die Funktionalitäten des Service sind unter https://www.openasapp.com/de/produkt/ beschrieben.
Die nicht-gewerbliche Nutzung des Service ist kostenfrei. Für die gewerbliche Nutzung des Service hat OaA verschiedene Nutzungsklassen definiert, die im Preismodell https://www.openasapp.com/de/preise näher beschrieben sind: Eine über bestimmte Basisfunktionen hinausgehende gewerbliche Nutzung ist nur entgeltlich möglich. Dabei kann der Nutzer zwischen verschiedenen Nutzungsklassen wählen, für die jeweils unterschiedliche Vergütungen fällig werden. Je nach ausgewählter Nutzungsklasse hat der Nutzer die Möglichkeit, die mit Hilfe des Service erstellten Apps einer bestimmten Anzahl weiterer definierter Nutzer (z.B. Mitarbeitern oder Geschäftspartnern) zur Verfügung zu stellen oder zusätzliche Funktionalitäten zu nutzen.
Die Nutzung des Service ist ausschließlich nach diesen allgemeinen Nutzungsbedingungen („Vereinbarung“) zulässig. Durch Aufnahme der Nutzung des Service akzeptiert der Nutzer die Geltung dieser Vereinbarung in ihrer jeweiligen Fassung. Die Bedingungen dieser Vereinbarung gelten für sämtliche Upgrades, Updates, Änderungen und Aktualisierungen des Service („Updates“) sowie für alle durch die Nutzung des Service verfügbaren Dienste und Informationen, sofern für diese keine gesonderten Regelungen getroffen werden, die dann vorrangig sind. Für die Beziehung zwischen OaA und dem Nutzer gilt ausschließlich diese Vereinbarung; entgegenstehende oder von dieser Vereinbarung oder von gesetzlichen Bestimmungen abweichende Bedingungen des Nutzers gelten nicht, auch wenn OaA ihnen nicht gesondert widersprochen hat.
OaA kann diese Vereinbarung jederzeit ändern. Die geänderte Vereinbarung teilt OaA dem Nutzer unter Hervorhebung der Änderungen mit einer angemessenen Widerspruchsfrist mit. Widerspricht der Nutzer den Änderungen nicht innerhalb dieser Frist und nutzt den Service nach diesem Zeitpunkt weiter, gilt dies als Anerkennung der geänderten Vereinbarung. Auf diese Folge wird OaA den Nutzer zusammen mit der Mitteilung der geänderten Vereinbarung hinweisen. Im Falle eines fristgerechten Widerspruchs durch den Nutzer gegen die geänderte Vereinbarung kann OaA dem Nutzer die Nutzung des Service kündigen.
Wird der Service durch Unternehmen oder andere juristische Personen genutzt, wird das jeweilige Unternehmen oder die juristische Person durch den Nutzer vertreten und muss sich dessen Handeln und Wissen zurechnen lassen.
Diese Vereinbarung zwischen dem Nutzer und OaA kommt mit der Installation einer entsprechenden App, der ersten Nutzung des Service oder spätestens mit Abschluss der Registrierung für den Service zustande.
Ein Anspruch auf Abschluss der Vereinbarung oder die Nutzung des Service besteht nicht. OaA kann jede Registrierungsanfrage oder jeden Nutzungsversuch jederzeit ohne Angabe von Gründen ablehnen. Die vertraglichen Leistungspflichten von OaA bei vereinbarter kostenpflichtiger Nutzung bleiben unberührt.
Die Nutzung des Service ist nur nach vorheriger Registrierung möglich. Hierbei muss der Nutzer bestimmte Informationen (Kontaktdaten, ggfs. Unternehmensname usw.) zur Verfügung stellen („Registrierungsdaten“) und ein Passwort festlegen. Damit wird für den Nutzer ein Benutzerkonto angelegt.
Der Nutzer ist verpflichtet, richtige, aktuelle und vollständige Registrierungsdaten anzugeben und die Registrierungsdaten stets aktuell und vollständig zu halten.
Der Nutzer ist verpflichtet, sein Passwort jederzeit geheim zu halten und sicher zu verwahren und alle anderen angemessenen Maßnahmen in seinem Verantwortungsbereich zu treffen, um einen unbefugten Zugriff auf sein Benutzerkonto zu verhindern.
OaA betrachtet unter Verwendung der Registrierungsdaten des Nutzers im Rahmen der Inanspruchnahme des Service erteilte Weisungen als Weisungen des Nutzers. Der Nutzer ist für alle Aktivitäten verantwortlich, die unter Verwendung seiner Registrierungsdaten vorgenommen werden.
Der Nutzer hat OaA sofort zu benachrichtigen, wenn ihm eine unbefugte Nutzung seiner Registrierungsdaten bekannt wird oder er eine solche vermutet.
Die Nutzung des Service für nicht-gewerbliche Zwecke ist nicht vergütungspflichtig. Eine über bestimmte Grundfunktionalitäten hinausgehende gewerbliche Nutzung des Service ist kostenpflichtig. Die kostenlosen Basisfunktionalitäten sowie die in den einzelnen Nutzungsklassen enthaltenen Funktionalitäten und Rechte sind im Preismodell https://www.openasapp.com/de/preise beschrieben. Will der gewerbliche Nutzer über die Basisfunktionalitäten hinausgehende Funktionalitäten des Service nutzen, muss er den Service in der entsprechenden Nutzungsklasse bei OaA beauftragen. Stellt OaA eine über die Basisfunktionalitäten hinausgehende gewerbliche Nutzung fest, wird OaA den Nutzer auf das Erfordernis einer kostenpflichtigen Beauftragung hinweisen und die über die Basisfunktionalität hinausgehende Nutzung unterbinden. In diesem Fall muss eine Beauftragung von OaA nach den nachfolgenden Regelungen erfolgen.
Als registrierter Nutzer kann der Nutzer über die von OaA bereitgestellte elektronische Bestellfunktion den gewünschten Service beauftragen. Der Bestellvorgang läuft in drei Schritten ab: Im ersten Schritt werden die vom Nutzer gewünschte Nutzungsklasse und die Vertragslaufzeit (monatlich oder jährlich) ausgewählt. Im zweiten Schritt werden die Daten des Nutzers bestätigt und ggfs. ergänzt und die Bezahlmethode gewählt. Im dritten Schritt kann der Nutzer eine abschließende Prüfung des Auftrags vornehmen und ihn durch Betätigen des Bestell-Buttons verbindlich an OaA absenden. Damit gibt er ein verbindliches Angebot ab. Der Nutzer erhält dann eine E-Mail-Bestätigung über den Eingang und die Annahme des Auftrags. Mit Zugang dieser Email kommt der Vertrag zustande.
Eine Beauftragung kann auch außerhalb der von OaA angebotenen elektronischen Be-stellfunktion durch schriftliche Übermittlung eines Auftrags mit den notwendigen Angaben und Übermittlung einer entsprechenden schriftlichen Auftragsbestätigung von OaA an den Nutzer erfolgen.
OaA räumt dem Nutzer ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares, unentgeltliches und auf die Laufzeit dieser Vereinbarung befristetes Recht ein, den Service zu den Zwecken zu nutzen, für die er von OaA nach dieser Vereinbarung zur Verfügung gestellt wird. Der Umfang der Nutzung ist auf den im Preismodell von OaA beschriebenen Rahmen beschränkt.
Der Nutzer darf den Service und die für seine Erbringung eingesetzten Komponenten insbesondere nicht (i) kopieren, außer für Archivierungszwecke oder wenn es für die berechtigte Nutzung zwingend erforderlich ist; (ii) verändern, anpassen oder abgeleitete Werke davon erstellen; (iii) veröffentlichen, offenlegen, verkaufen, vermieten, verpachten, verleihen, verteilen, online zugänglich machen, unterlizenzieren, oder einer dritten Partei zur Verfügung stellen, ohne dass OaA hierzu seine vorherige schriftliche Zustimmung gegeben hat. Er darf Urheberrechtshinweise oder sonstige Hinweise auf das geistige Eigentum nicht entfernen oder verändern. Ein Zugriff auf Source Codes ist in der Lizenz nicht enthalten. Der Nutzer darf Komponenten des Service nicht dekompilieren, disassemblieren oder zurückentwickeln (Reverse Engineering), soweit sich aus zwingendem Gesetzesrecht oder dieser Vereinbarung nichts anderes ergibt.
Einzelne Teile des Service bzw. der für ihn eingesetzten Komponenten können Open Source Lizenzen unterliegen, die dann den vorstehenden Regelungen dieser Ziffer 5 vorgehen. In diesen Fällen wird OaA dem Nutzer auf Anfrage den Objektcode oder den Quellcode zur Verfügung stellen, soweit eine Bereitstellung des Objektcodes oder des Quellcodes in den Nutzungsbedingungen der betreffenden Open Source Lizenz vorgesehen ist. Soweit dies für die rechtmäßige Nutzung des Service erforderlich ist, werden die jeweils geltenden Open Source Lizenzbedingungen hier www.openasapp.net/opensource aufgeführt. Mit Nutzung des Service erkennt der Nutzer diese Open Source Lizenzbedingungen an. Sie gelten bei Widersprüchen vorrangig vor dieser Vereinbarung.
Die nicht-gewerbliche Nutzung des Service sowie die gewerbliche Nutzung mit Basisfunktionalität (Nutzungsklasse „Business Free“) sind unentgeltlich.
Die Nutzung des Service durch gewerbliche Nutzer in allen anderen Nutzungsklassen ist kostenpflichtig. Es gilt das von OaA im Zeitpunkt der Bestellbestätigung angebotene Preismodel https://www.openasapp.com/de/preise und die für die jeweilige Nutzungsklasse jeweils festgelegte Vergütung. Die Vergütung gilt zuzüglich der jeweils anwendbaren gesetzlichen Mehrwertsteuer.
OaA kann die Vergütung für den Service durch einseitige Erklärung mit einer Ankündigungsfrist von mindestens einem Monat ändern und wird den Nutzer in diesem Fall darüber schriftlich informieren. Hat der Nutzer den Service mit jährlicher Kündigungsmöglichkeit beauftragt, ist eine Änderung der Vergütung jeweils nur mit einer Ankündigungsfrist von 3 Monaten möglich und der Nutzer kann im Falle einer Preiserhöhung die Vereinbarung mit Wirkung zum Inkrafttreten der Preiserhöhung kündigen. Das Kündigungsrecht kann der Nutzer nur innerhalb eines Monats nach Zugang der Nachricht über die Preiserhöhung schriftlich ausüben. Macht der Nutzer von seinem Kündigungsrecht keinen Gebrauch, wird die Preisänderung zum angekündigten Zeitpunkt automatisch wirksam.
Die Rechnungsstellung erfolgt im Voraus für die jeweils vereinbarte Laufzeit (Monat/Jahr). Rechnungen sind mit Erhalt sofort fällig und innerhalb von 14 Tagen zu begleichen. Nach Ablauf der Zahlungsfrist gerät der Nutzer automatisch in Verzug.
Der Nutzer hat über den Service die Möglichkeit, Nutzerinhalte in eine über den Service automatisiert erstellte App umzuwandeln und diese App einschließlich der Nutzer-Inhalte dann anderen Personen zur Verfügung zu stellen. An diesen Nutzerinhalten gewährt der Nutzer OaA ein unwiderrufliches, weltweites, kostenloses, übertragbares, zeitlich unbefristetes, unterlizensierbares Recht zur Nutzung, Veränderung, Vervielfältigung, Verbreitung, Übersetzung und Veröffentlichung ausschließlich für den Zweck der Erbringung des Service.
Soweit der Nutzer bei der Nutzung des Service OaA Nutzer-Inhalte zur Verfügung stellt (z.B. in einen von OaA bereitgestellten Speicher hochlädt), gewährleistet der Nutzer insbesondere, dass (i) der Nutzer die zur Erbringung des Service durch OaA erforderlichen Rechte besitzt und alle dafür ggfs. notwendigen Einwilligungen eingeholt hat; (ii) die zur Erbringung des Service durch OaA erforderliche Verwendung der Nutzer-Inhalte keine Urheberrechte, Markenrechte, Patentrechte, Geschäftsgeheimnisse oder sonstigen Rechte Dritter (z.B. das Datenschutzrecht oder andere Persönlichkeitsrechte) verletzt; (iii) die Übermittlung der NutzerInhalte und ihre vertragsgemäße Verwendung durch OaA zur Erbringung des Service auch im übrigen keine Gesetze oder Rechte verletzen, und (iv) die Nutzerinhalte keine Viren, Trojaner oder andere Schadsoftware enthalten. Insbesondere werden die Nutzerinhalte keine pornografischen, gewaltverherrlichenden oder volksverhetzenden Inhalte enthalten. Der Nutzer wird OaA unverzüglich informieren, sobald Anhaltspunkte für eine Verletzung der vorstehend beschriebenen Gewährleistungen vorliegen.
Der Nutzer ist für die mit dem Service verarbeiteten Nutzer-Inhalte und sonstigen Daten selbst verantwortlich. OaA ist nicht verpflichtet, Nutzer-Inhalte auf Rechtsverstöße zu überprüfen. OaA ist aber berechtigt, die Verarbeitung der Nutzer-Inhalte durch den Service zu verweigern oder übermittelte Nutzer-Inhalte zu löschen, wenn nach Ermessen von OaA Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass ihre Verwendung gegen diese Vereinbarung verstoßen oder zu Rechtsverletzungen führen könnte.
OaA darf den Zugang zum Service für den Nutzer jederzeit sperren, wenn der Nutzer gegen seine Pflichten aus dieser Vereinbarung (insbesondere gegen die Gewährleistungen in Ziffer 7.2) verstößt.
Elemente des Service oder die Webseite von OaA können Hyperlinks auf Webseiten Dritter enthalten. OaA übernimmt für die Inhalte dieser Webseiten weder eine Verantwortung noch macht OaA sich diese Webseiten und ihre Inhalte zu eigen.
OaA übernimmt keinerlei Gewährleistungen oder Garantien, dass der Service (i) mit der Hardware oder Software des Nutzers kompatibel ist; (ii) jederzeit oder zu bestimmten Zeiten uneingeschränkt zur Verfügung steht; (iii) die Anforderungen des Nutzers oder sonstige spezielle Leistungs- oder Funktionsanforderungen, die in dieser Vereinbarung nicht vereinbart sind, erfüllt; (iv) keine Datenverluste verursacht; (v) frei von Viren, Schadprogrammen, Störungen oder anderen sicherheitsgefährdenden Bestandteilen ist.
Zum eigenen Schutz sowie zum Schutz des Service wird der Nutzer angemessene und aktuelle Sicherheitsvorrichtungen (Firewall, Virenscanner etc.) einsetzen.
Stellt der Nutzer einen Mangel des Service fest, wird er OaA unverzüglich darüber informieren und den Mangel und die Begleitumstände seines Auftretens möglichst detail-liert beschreiben. OaA wird sich bemühen, den Mangel innerhalb angemessener Zeit zu beheben. Die Pflicht zur Mangelbeseitigung beschränkt sich auf den Service, nicht aber auf die unter Nutzung des Service erstellten Apps. Ggfs. muss der Nutzer nach Behebung des Mangels durch OaA im Service mit diesem die gewünschte App erneut erstellen. Erst nach zweimalig fehlgeschlagener Nachbesserung kann der Nutzer (bei entgeltlicher Nutzung) eine angemessene Herabsetzung der Vergütung für den jeweiligen Berechnungszeitraum verlangen oder den Vertrag kündigen, wenn ihm dessen Fortsetzung nicht mehr zumutbar ist. Weitere Ansprüche des Nutzers bei Mängeln sind ausgeschlossen.
Keine Bestimmung in dieser Vereinbarung schließt die Haftung von OaA dem Nutzer gegenüber aus für Personenschäden, Vorsatz oder arglistige Täuschung sowie sonstige Fälle zwingender Haftung, die gesetzlich nicht ausgeschlossen werden können.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet OaA nur bis zur Höhe des vertragstypischen und vorhersehbaren Schadens. Eine wesentliche Vertragsverletzung liegt vor, wenn sich die Pflichtverletzung auf eine Pflicht bezieht, auf deren Erfüllung der Nutzer vertraut hat und auch vertrauen durfte.
Die Haftung von OaA für fahrlässige Vertragspflichtverletzungen ist außerdem insgesamt gegenüber dem Nutzer auf einen Betrag von EUR 1.000 pro Kalenderjahr beschränkt. Ziffer 9.4 bleibt unberührt.
Bei unentgeltlicher Nutzung des Service ist eine Haftung von OaA gegenüber dem Nutzer außer in den in Ziffer 9.4 genannten Fällen vollständig ausgeschlossen.
Der Nutzer stellt OaA, ihre Führungskräfte, Mitarbeiter und Subunternehmer von allen Forderungen und Ansprüchen Dritter sowie von sämtlichen Verlusten, Schäden, Kosten und Ausgaben, einschließlich angemessener Rechtsverteidigungskosten frei, die aus (i) einer nicht dieser Vereinbarung entsprechenden Nutzung des Service oder (ii) einer Verletzung von Gesetzen oder Rechten Dritter durch Nutzer-Inhalte, den Nutzer oder eine Person, der der Nutzer die Nutzung des Service erlaubt, resultieren und vom Nutzer zu vertreten sind.
OaA bietet nach eigenem Ermessen einen beschränkten Produktsupport und Updates auf freiwilliger Basis an. Der Nutzer hat keinen Anspruch auf weitergehenden Support, Updates oder Unterstützung durch OaA. Die Mängelbeseitigungspflichten von OaA gemäß Ziffer 9 bleiben unberührt.
Diese Vereinbarung tritt in dem in Ziffer 2.4 beschriebenen Zeitpunkt in Kraft und gilt bei entgeltpflichtiger Nutzung für die jeweils beauftragte Laufzeit. Bei nicht entgeltpflichtiger Nutzung gilt die Vereinbarung unbefristet.
Bei entgeltpflichtiger Nutzung des Service ist eine Kündigung nur zum Ablauf der jeweils beauftragten Laufzeit möglich. Erfolgt keine Kündigung, verlängert sich die Laufzeit automatisch jeweils um den ursprünglich beauftragten Zeitraum (d.h. einen oder zwölf Monate). Bei monatlicher Laufzeit beträgt die Kündigungsfrist 14 Tage zum Monatsende, bei jährlicher Laufzeit 30 Tage zum Ende des Vertragsjahres. Nutzt der Nutzer den Service entgeltfrei, kann die Vereinbarung von beiden Parteien jederzeit mit Wirkung zum Ende des laufenden Monats gekündigt werden.
Das Recht, diese Vereinbarung aus wichtigem Grund zu kündigen, bleibt in jedem Fall unberührt.
Nach Kündigung dieser Vereinbarung hat der Nutzer alle Kopien von Komponenten des Service, die auf von ihm kontrollierten Geräten noch vorhanden sind, endgültig zu löschen. Es kann nicht gewährleistet werden, dass mit Hilfe des Service erstellte Apps nach Ende der Vereinbarung weiterhin funktionsfähig bleiben.
OaA behält sich das Recht vor, den Service jederzeit auch ohne Benachrichtigung vollständig oder teilweise zu modifizieren, auszusetzen oder einzustellen. Den Nutzern, die den Service entgeltlich nutzen, wird im Falle einer endgültigen Einstellung oder wesentlichen Einschränkung des Service die für den betreffenden Nutzungszeitraum entrichtete Vergütung (ggfs. anteilig) erstattet.
Der Nutzer verpflichtet sich, sämtliche ihm im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung und den unter ihr erbrachten Leistungen bekanntwerdenden Informationen, die als vertraulich bezeichnet oder aufgrund sonstiger Umstände als vertraulich oder als Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse erkennbar sind, unbefristet geheim zu halten und sie nur für Zwecke dieser Vereinbarung zu nutzen.
OaA speichert und verarbeitet vom Nutzer übermittelte personenbezogene Daten ausschließlich zur Erbringung des Service und unter Beachtung des anwendbaren Datenschutzrechts. Der Nutzer hat sicherzustellen, dass eine eventuelle Übermittlung personenbezogener Daten an OaA (insbesondere als Teil der Nutzer-Inhalte) in Übereinstimmung mit dem anwendbaren Datenschutzrecht erfolgt. OaA ist bei Bedarf grundsätzlich bereit, mit dem Nutzer eine Auftragsdatenverarbeitungsvereinbarung gemäß § 11 BDSG abzuschließen.
OaA weist ausdrücklich darauf hin, dass Nutzer-Inhalte unter Nutzung von Cloud-Services, die Subunternehmer von OaA zur Verfügung stellen, gespeichert werden. Eine Speicherung von Nutzer-Inhalten an Standorten außerhalb der EU und des EWR findet nicht statt.
Soweit OaA im Rahmen der Nutzung des Service durch den Nutzer selbst personenbezogene Daten erhebt und verarbeitet, geschieht dies in Übereinstimmung mit der Datenschutzerklärung, die https://www.openasapp.com/de/datenschutz/ abrufbar ist.
Sollte sich eine Bestimmung dieser Vereinbarung als ungültig oder nicht durchsetzbar erweisen, wird die Gültigkeit und Durchsetzbarkeit der übrigen Bestimmungen dieser Vereinbarung nicht berührt. An Stelle der ungültigen Bestimmung gilt mit Rückwirkung diejenige wirksame und durchführbare Regelung als vereinbart, die dem von den Parteien rechtlich und wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommt.
Nebenabreden bedürfen der Schriftform.
Soweit in dieser Vereinbarung für Erklärungen die Schriftform vorgeschrieben wird, ist eine Erklärung in Textform ausreichend. Dies gilt nicht für Kündigungen gemäß Ziffer 11, für die die gesetzliche Schriftform gemäß § 126 Abs. 1 BGB gilt.
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des Kollisionsrechts und des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand ist, wenn der Nutzer Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches ist, München.